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Gemeindeentwicklungsprogramm Raum und Landschaft

Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL): die Zukunft gemeinsam planen.
Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL): die Zukunft gemeinsam planen.

Das Gemeindeentwicklungsprogramm verfolgt das Ziel der langfristigen Beibehaltung einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung bei gleichzeitig notwendiger Einschränkung des Verbrauchs von Boden, Ressourcen und Energie und des motorisierten Individualverkehrs.

Das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (GProRL) ist ein langfristiges Planungsinstrument und kann als „roter Faden“ der räumlichen Entwicklung eines Gebietes verstanden werden.

Die Hauptziele sind die Steigerung der Lebensqualität, die Begrenzung des Flächenverbrauchs, der Schutz und die Erhaltung der Natur sowie die Begrenzung der Mobilitätsanforderungen für eine bessere Zukunft.

Die Initiative für das Gemeindeentwicklungsprogramm liegt beim Gemeinderat, der den Beginn der Arbeiten festlegt, die Beteiligung der Bevölkerung organisiert und die umzusetzenden Maßnahmen bestimmt.

Der Gemeinderat legt den Beginn der Arbeiten fest und setzt einen angemessenen Zeitrahmen (ein bis zwei Jahre) für die Ausarbeitung fest. Er ist für mindestens zehn Jahre verbindlich.


Wie weit ist die Ausarbeitung der Gemeindeentwicklungsprogramme?

Hier finden Sie den Stand der Ausarbeitung und die Unterlagen der Gemeindeentwicklungsprogramme

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Schwerpunkte

Um die genannten Ziele zu erreichen, stützt sich das Gemeindeentwicklungsprogramm auf folgende Schwerpunkte:

Inhalte

Die Inhalte des Gemeindeentwicklungsprogramms sind im Art. 51 des Landesgesetzes Nr.  9/2018 und im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 31/2018 „Anwendungsrichtlinien zur Einschränkung des Bodenverbrauchs“ gesetzlich verankert.

Weitere wichtige Parameter und Informationen für die Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogramms finden sich im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 17/2020 "Mindeststandards für die Ausstattung öffentlicher Räume von Allgemeininteresse und privater Räume von öffentlichem Interesse sowie Kriterien zur Bestimmung von Hofstellen landwirtschaftlicher Betriebe".

Technischer Leitfaden

Zusätzlich dazu wurden Dokumente ausgearbeitet, die Gemeindeverwaltungen und die mit der der Ausarbeitung der Gemeindeentwicklungsprogramme beauftragten Techniker unterstützen sollen.

Der Hauptzweck des technischen Leitfadens besteht darin, den Gemeindeverwaltungen und den verantwortlichen Fachleuten eine sichere inhaltliche Grundlage für die Dokumente zu geben, die das Gemeindeentwicklungsprogramm bilden werden. 

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und zwecks Vereinfachung des Datenaustausches und der Bearbeitung hat das Amt für Gemeindeplanung eine Abgabestruktur für Ordner und Dateien ausgearbeitet.

Themen und Inhalte

Siedlungsplanung

Siedlungsplanung

Das primäre Ziel einer guten Siedlungsplanung ist die Einschränkung und ständige Überwachung des Bodenverbrauchs.

Mobilität und Erreichbarkeit

Mobilität und Erreichbarkeit

Der motorisierte Individualverkehr ist einer der Hauptverursacher von CO2-Emissionen und Lärm in Südtirol. Er trägt wesentlich zur Beeinträchtigung der Lebensqualität bei.

Genehmigung und Finanzierung des Entwicklungsprogramms

Genehmigung und Finanzierung des Entwicklungsprogramms

Alle Informationen zu Finanzierung und Genehmigungsverfahren des Gemeindeentwicklungsprogramms Raum und Landschaft

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Letzte Aktualisierung: 11/02/2026